Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Austroshare
Einzelunternehmen Auer Simon – Vermietung beweglicher Sachen, Österreich
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die verbindliche Grundlage für sämtliche Mietverhältnisse zwischen Austroshare, Inhaber Auer Simon, 9943 Untertilliach 10 (nachfolgend Vermieter), und jeder Person, die die Dienste oder Fahrzeuge des Vermieters nutzt (nachfolgend Mieter).
Die AGB gelten uneingeschränkt für alle Buchungen, Reservierungen, Nutzungen und Vertragsverhältnisse, unabhängig von der Art der Nutzung oder dem eingesetzten Mietfahrzeug. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie vom Vermieter ausdrücklich und in Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp) bestätigt wurden. Mit Abschluss einer Registrierung, Buchung oder Nutzung bestätigt der Mieter, die AGB vollständig gelesen zu haben und diese ausnahmslos anzuerkennen.
2. Vertragsabschluss
Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermieter eine Registrierung, Buchung oder Reservierung ohne Vorbehalt annimmt und dies dem Mieter elektronisch bestätigt. Die elektronische Bestätigung gilt als Nachweis, dass die Anfrage des Mieters beim Vermieter eingegangen und akzeptiert wurde.
Mit dem Abschluss einer Registrierung oder Reservierung bestätigt der Mieter verbindlich, die AGB gelesen zu haben, diese ohne Einschränkung zu akzeptieren und im Rahmen aller bestehenden Rechtsvorschriften handlungsfähig zu sein. Der Vermieter behält sich vor, Registrierungen oder Reservierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Reservation
a) Reservierungsprozess
Nach erfolgreicher Registrierung muss der Mieter das gewünschte Fahrzeug (nachfolgend Transporter) über das Online-Reservierungssystem von Austroshare buchen. Für jede Reservierung fällt eine Gebühr gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung an. Reservierungen ohne vorherige Registrierung sind nicht möglich.
b) Zahlungsautorisierung & Sicherungsbetrag
Unmittelbar nach Abschluss einer Reservierung wird der voraussichtliche Mietpreis und ein zusätzlicher Reservebetrag von 100,00 EUR vom hinterlegten Zahlungsmittel reserviert, jedoch noch nicht abgebucht. Dieser Reservebetrag dient der Absicherung möglicher zusätzlicher Kosten, insbesondere Zusatzkilometer, Verlängerung der Mietzeit oder sonstige kostenpflichtige Zusatzleistungen.
Nach Ende der Miete werden die effektiven Mietkosten automatisch berechnet und vom reservierten Betrag abgezogen. Bleibt ein Restbetrag, wird dieser wieder freigegeben. Sind die tatsächlichen Mietkosten höher als der reservierte Gesamtbetrag, werden weitere Kosten automatisch vom hinterlegten Zahlungsmittel abgebucht.
Kann der erforderliche Betrag nicht reserviert werden (z. B. wegen ungültigem Zahlungsmittel oder unzureichender Deckung), bleibt die Reservierung trotzdem gültig, der Mieter erhält jedoch eine Benachrichtigung mit Anleitung zur erneuten Autorisierung oder zur sofortigen Stornierung. Erfolgt keine umgehende Stornierung, werden die Mietkosten verrechnet.
c) Kilometerberechnung
Die gefahrenen Kilometer werden ausschließlich ab Abholstandort bis Rückgabe am selben Standort berechnet. Der Mieter ist verpflichtet, genügend Zeit für die pünktliche Rückgabe einzuplanen.
d) Rückgabepflicht & Abholstandort
Der Transporter ist von der Übernahme bis zur Rückgabe unter der Verantwortung des Mieters. Eine Rückgabe hat stets am ursprünglichen Abholstandort und am selben Parkplatz zu erfolgen. Die Parkplatznummer ist unter anderem in der Beschreibung des jeweiligen Mietfahrzeuges zu finden. Einwegfahrten sind nicht zulässig.
e) Stornierungen
Eine Stornierung der Reservierung ist bis spätestens 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei möglich. Erfolgt eine Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Mietbeginn oder wird der reservierte Transporter ohne Stornierung nicht genutzt, wird der volle Mietpreis verrechnet und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
4. Fahrzeugnutzung
a) Geltungsbereich der Nutzung
Als Nutzung gelten sämtliche Vorgänge und Handlungen ab Übernahme bis zur Rückgabe des Transporters.
b) Berechtigung
Der Mieter darf ein Fahrzeug nur führen, wenn er einen gültigen, in Österreich oder der EU anerkannten Führerschein der entsprechenden Kategorie besitzt, sich ordnungsgemäß auf der Plattform registriert hat und alle geforderten Dokumente erfolgreich hochgeladen hat. Der Vermieter ist berechtigt, die Gültigkeit des Führerscheins bei Behörden oder Dritten prüfen zu lassen.
c) Verkehrsregeln
Der Mieter hat sämtliche Bestimmungen der österreichischen StVO sowie die Verkehrsregeln aller Länder einzuhalten, die er bereist.
d) Fahrtüchtigkeit
Das Lenken des Transporters ist untersagt unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, bei Übermüdung oder in anderem fahruntüchtigem Zustand.
e) Fehlender Transporter bei Mietbeginn
Befindet sich der reservierte Transporter nicht am Abholstandort, hat der Mieter den Vermieter umgehend telefonisch zu informieren.
f) Technischer Zustand
Der Mieter muss vor Fahrtantritt prüfen, ob der Transporter verkehrs- und betriebssicher ist. Mängel, insbesondere sicherheitsrelevante, sind sofort telefonisch zu melden.
g) Rauchverbot
In allen Fahrzeugen gilt ein striktes Rauchverbot. Bei Verstoß wird eine Strafgebühr (Schadenersatzpauschale) von 200,00 EUR (inkl. MwSt.) erhoben. Zusätzliche Reinigungskosten gemäß Punkt 5.i werden separat verrechnet.
h) Unzulässige Nutzungsarten
Der Transporter darf insbesondere nicht verwendet werden für: das Ziehen oder Schleppen anderer Fahrzeuge, Fahrkurse, Lernfahrten, Schleuderkurse, Fahren in überladenem Zustand, Transport gefährlicher, explosiver oder verbotener Stoffe, Beteiligung an strafbaren Handlungen, Weitervermietung, Fahrten im Gelände oder auf nicht öffentlichen Straßen, Teilnahme an Demonstrationen, Nutzung als Werbeträger sowie für Paket- und Kurierdienste. Andere Nutzungen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters in Textform erlaubt.
i) Privates Fahrzeug des Mieters
Der Mieter muss während der Nutzung des Mietfahrzeuges sein eigens mitgebrachtes Fahrzeug auf eigene Kosten parken.
j) Veränderungen am Fahrzeug
Das Entfernen oder Demontieren von Sitzen oder Einbauten ist untersagt.
k) Transport von Tieren
Tiere dürfen ausschließlich in geeigneten Transportboxen befördert werden.
l) Reinigungspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, den Transporter vor Rückgabe gründlich und auf eigene Kosten zu reinigen.
m) Standortmitteilung
Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter jederzeit den exakten Standort des Transporters bekanntzugeben.
n) Schäden durch unsachgemäße Nutzung
Alle Schäden, die durch nachweislich zweckwidrige oder unsachgemäße Nutzung entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
o) Ersatztransport bei fehlender Verfügbarkeit
Kann der reservierte Transporter nicht bereitgestellt werden (z. B. wegen verspäteter Rückgabe des Vormieters oder wegen Mängeln), versucht der Vermieter, einen anderen Transporter bereitzustellen. Ein Anspruch auf Ersatz oder auf Entschädigung besteht nicht, es sei denn, den Vermieter trifft ein grobes Verschulden.
5. Fahrzeugrückgabe
a) Rückgabezeitpunkt, Zustand & Verspätung
Der Transporter muss mit mindestens demselben Kraftstofftankinhalt wie bei Mietbeginn, gereinigt, verkehrs- und betriebssicher sowie pünktlich an den Abholstandort zurückgebracht werden.
Nach Ablauf der Reservierungszeit besteht eine Kulanzzeit von 15 Minuten. Wird diese überschritten (ab der 16. Minute nach Mietende), wird der Mieter elektronisch über die Überziehung benachrichtigt. In diesem Fall wird für die erste sowie für jede weitere angefangene halbe Stunde eine Verspätungsgebühr von 18,00 EUR (inkl. MwSt.) zuzüglich der normalen zeitbasierten Mietkosten verrechnet.
Wird der Transporter nicht innerhalb 1 Stunde nach Mietende zurückgebracht, wird zusätzlich eine pauschale Gebühr von 70,00 EUR (inkl. MwSt.) fällig. Zudem haftet der Mieter ab diesem Zeitpunkt auch bei Zufall und trägt die Kosten einer eventuellen Rückführung (mindestens 300,00 EUR zusätzlich).
Die Kosten für die Betankung müssen vom Mieter übernommen werden. Wird der Transporter mit weniger Treibstoff als bei Mietbeginn zurückgebracht, wird der fehlende Treibstoff mit 2,50 EUR (inkl. MwSt.) pro Liter verrechnet. Zusätzlich fällt eine Nachtankgebühr von pauschal 100,00 EUR (inkl. MwSt.) an. Der Mieter hat darauf zu achten, dass der gemietete Transporter mit dem richtigen Kraftstoff befüllt wird.
b) Verlängerung der Mietdauer
Der Mieter kann die Mietzeit jederzeit über die Austroshare-App oder das Online-Portal verlängern, sofern der Transporter nicht bereits von einem anderen Kunden gebucht wurde. Für jede Verlängerung kann eine Gebühr gemäß aktueller Tarifordnung anfallen. Mit Durchführung einer Verlängerung bestätigt der Mieter, dass er die geltenden Tarife zur Kenntnis genommen hat und sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt. Der Vermieter kann eine Verlängerung auch ohne Angabe von Gründen abrahten. Wird die Verlängerung gewährt, gelten sämtliche Bedingungen des ursprünglichen Mietverhältnisses unverändert weiter.
c) Ordnungsgemäßes Parken bei Rückgabe
Der Transporter muss am Ende der Mietzeit genau am selben Parkplatz (Parkplatznummer befindet sich in der Fahrzeugbeschreibung) am ursprünglichen Abholstandort abgestellt werden. Ist ein Umparken durch den Vermieter erforderlich oder muss ein Abschleppdienst eingeschaltet werden, trägt der Mieter sämtliche Kosten. Die Gebühr für ein Umparken durch den Vermieter beträgt mindestens 200,00 EUR (inkl. MwSt.), zuzüglich allfälliger Schadenersatzforderungen Dritter.
d) Pflicht zur Vorführung
Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter den Transporter an einer Standortstation von Austroshare persönlich vorzuführen.
e) Betankungspflicht
Der Transporter ist vor Beendigung der Miete auf mindestens denselben Treibstoffstand wie bei Abholung aufzutanken. Die Kraftstoffkosten trägt der Mieter. Bei Nichtbetankung wird zusätzlich zu den tatsächlichen Treibstoffkosten die Nachtankgebühr von 100,00 EUR (inkl. MwSt.) laut Punkt 5.a verrechnet. Bei Falschbetankung trägt der Mieter sämtliche daraus resultierenden Reparatur- und Folgekosten.
f) Offizielle Beendigung der Miete
Die Miete endet erst, wenn der im Fahrzeugschlüssel integrierte Chip/Badge korrekt in die dafür vorgesehene Vorrichtung eingesetzt wurde und die Miete über die App abgeschlossen wurde. Wird der Transporter verlassen, ohne die Miete zu beenden, läuft diese weiter und wird vollständig verrechnet.
g) Sicherung des Fahrzeugs
Nach der Rückgabe müssen alle Fenster und Türen ordnungsgemäß geschlossen und alle elektronischen Geräte ausgeschaltet werden. Neu festgestellte Mängel sind mit Foto über die App oder per E-Mail zu melden.
h) Regelmäßige Reinigung & Wartung durch den Vermieter
Die regelmäßige Pflege und Wartung erfolgt durch Austroshare.
i) Reinigungspflicht bei selbst verursachter Verschmutzung
Deutlich erkennbare Verschmutzungen innen oder außen sind vom Mieter auf eigene Kosten zu entfernen. Bei Unterlassung wird eine Reinigungsgebühr entsprechend dem tatsächlichen Aufwand verrechnet, mindestens jedoch 150,00 EUR (inkl. MwSt.). Wird eine bereits bestehende Verschmutzung nicht zu Mietbeginn mit Foto gemeldet, kann der Mieter, der den Transporter zuletzt genutzt hat, als Verursacher betrachtet werden, sofern dem nicht nachweislich andere Umstände entgegenstehen.
j) Haftungsausschlüsse des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Störungen am Öffnungs- und Schließsystem, Ausfälle oder Fehler im Reservierungssystem sowie Mangelfolgeschäden durch technische Mängel des Fahrzeugs, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.
6. Mindestalter / Führerschein
Das Mindestalter für die Nutzung eines Transporters beträgt 18 Jahre. Der Mieter muss zum Mietbeginn einen in Österreich oder der EU gültigen Führerschein der entsprechenden Klasse besitzen. Bei Registrierung sind Fotos der Vorder- und Rückseite des Führerscheins im System hochzuladen.
7. Berechtigte Fahrer
Der Transporter darf vom Mieter selbst oder von ausdrücklich gemeldeten Zusatzfahrern gelenkt werden. Zusatzfahrer müssen spätestens eine Stunde vor Mietbeginn gemeldet werden, inklusive: vollständigem Namen, Fotos von Vorder- und Rückseite des Führerscheins, Wohnadresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Der Mieter haftet für sämtliche Handlungen des Zusatzfahrers wie für eigenes Verhalten. Alle Bestimmungen aus Punkt 6 sowie alle Haftungs- und Versicherungsvorschriften gelten auch für Zusatzfahrer.
8. Mietpreis
a) Tarife & Zusatzkosten
Der Mieter verpflichtet sich zur Zahlung der jeweils gültigen Tarife inklusive aller Zusatzkosten (z.B. Zusatzkilometer, Verlängerungen). Die Tarife sind im Online-Kostenrechner abrufbar. Mit jeder Reservierung akzeptiert der Mieter die geltenden Preise.
b) Preisberechnung
Der voraussichtliche Mietpreis wird vor Abschluss der Buchung angezeigt. Eine vorzeitige Rückgabe führt zu keiner Reduktion. Verlängerungen können den Mietpreis erhöhen. Der Mieter muss sich selbstständig über die Tarifgestaltung informieren.
c) Verkürzung der Reservation
Eine Verkürzung der Mietzeit ist bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenlos möglich. Bei späterer Verkürzung muss der Mieter den vollen Preis des ursprünglich gebuchten Zeitraums zahlen.
d) Abrechnung über Zahlungsmittel
Die Abrechnung erfolgt über das hinterlegte Zahlungsmittel. Der Mieter stimmt zu, dass auch Nachbelastungen (z. B. Gebühren oder Bussen) über dieses Zahlungsmittel erfolgen dürfen. Der Mieter trägt die Verantwortung dafür, dass sein Zahlungsmittel gültig ist und Deckung besitzt. Kann nicht abgebucht werden, kann der Vermieter eine separate Rechnung stellen (inkl. Rechnungsgebühr).
e) Elektronische Rechnungen
Der Mieter akzeptiert ausdrücklich elektronische Rechnungen per E-Mail. Papierrechnungen werden nicht versendet.
f) Fälligkeit
Wird eine Rechnung gestellt, ist diese mit Zustellung fällig. Nach Ablauf der Frist tritt Verzug automatisch, ohne Mahnung, ein.
g) Abtretung von Forderungen
Der Vermieter kann Forderungen jederzeit an Dritte abtreten. Alle dadurch entstehenden Kosten gehen zulasten des Mieters.
h) Mahngebühren
Beim Zahlungsverzug gelten folgende Mahngebühren zur Deckung des internen Aufwands:
- 1. Mahnung: 5,00 EUR (inkl. MwSt.)
- 2. Mahnung: 10,00 EUR (inkl. MwSt.)
- 3. Mahnung: 15,00 EUR (inkl. MwSt.)
Bei weiterer Nichtzahlung kann die Forderung an ein Inkassobüro übergeben werden.
i) Einwendungen gegen Rechnungen
Reklamationen müssen innerhalb von 10 Tagen in Textform erfolgen. Weist der Vermieter auf der Rechnung explizit auf diese Frist und die Rechtsfolge hin, gilt die Rechnung danach als anerkannt.
j) Strafzahlungen & Gebühren
Strafzahlungen (z. B. Reinigung, Betankung) dürfen direkt vom Zahlungsmittel abgebucht werden.
k) Folgen unbezahlter Rechnungen
Unbezahlte Beträge können zur Sperrung oder Kündigung des Nutzerkontos führen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge erfolgt nicht.
9. Unterhalt / Reparaturen
Der Mieter muss den Transporter sorgfältig behandeln und regelmäßig Ölstand, Wasserstand und Reifendruck kontrollieren. Mängel müssen sofort gemeldet werden, und Weisungen des Vermieters sind zu befolgen. Reparaturen dürfen nur durch den Vermieter beauftragt werden. Reparaturen in Eigenregie sind verboten. Bei vorheriger Zustimmung des Vermieters werden notwendige Auslagen nach Vorlage der Belege ersetzt.
10. Pannen und Unfälle
a) Nicht sicherheitsrelevante Defekte
Defekte oder Unregelmäßigkeiten, die die Weiterfahrt nicht beeinträchtigen, sind per E-Mail zu melden.
b) Polizei- und Meldepflicht bei schwerwiegenden Ereignissen
Bei Diebstahl, Verlust, Brand, Wild- oder sonstigen Unfällen gilt: unverzügliche Meldung an die Polizei, Erstellung eines Polizeiprotokolls, kein Schuldanerkenntnis vor Ort abgeben, sofortige Information an den Vermieter. Die Fahrzeugschlüssel und alle Unterlagen sind binnen 24 Stunden abzugeben.
c) Fehlende Meldung
Liegt kein polizeilicher Bericht vor, kann der Vermieter nach Prüfung der Umstände den Mieter als Verursacher einstufen, sofern kein Gegenbeweis erbracht wird.
d) Pannenhilfe
Pannendienste dürfen nur nach Absprache mit dem Vermieter beauftragt werden. Andernfalls trägt der Mieter sämtliche Kosten.
e) Reparaturen ausschließlich durch den Vermieter
Reparaturaufträge dürfen nur vom Vermieter selbst vergeben werden. Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, Schäden – gleich welcher Art – eigenständig oder ohne vorherige Genehmigung in Textform reparieren zu lassen. Nicht autorisierte Reparaturen werden nicht ersetzt und können zusätzliche Kostenpflichten auslösen.
f) Verhalten bei Warnanzeigen
Rote Warnlampen: Das Fahrzeug ist sofort anzuhalten. Der Vermieter ist telefonisch zu kontaktieren; eine Weiterfahrt ist untersagt.
Gelbe Warnlampen: Eine Weiterfahrt ist grundsätzlich erlaubt. Der Vermieter ist jedoch unverzüglich per E-Mail zu informieren.
g) Betriebsschäden durch Fehlbedienung
Alle durch nachweislich unsachgemäßen oder fahrlässigen Gebrauch verursachten Betriebsschäden sind nicht durch die Kaskoversicherung gedeckt und werden vollständig dem Mieter verrechnet, insbesondere: Reifenschäden durch Fehlmanöver, Kupplungsschaden durch unsachgemäße Bedienung, Schäden durch Falschbetankung sowie mechanische Schäden durch fehlerhafte Fahrzeughandhabung. Der Mieter trägt zusätzlich alle Folgekosten (z. B. Abschleppen, Diagnose, Reparatur).
h) Kein Anspruch auf Ersatzfahrzeug
Im Falle einer Panne oder eines Unfalls, durch den das Fahrzeug nicht mehr genutzt werden kann, hat der Mieter keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Die Weiterfahrt ist vom Mieter selbst zu organisieren.
11. Schäden am Mietfahrzeug
a) Ersatzpflicht des Mieters
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Regeln und im Rahmen der Versicherungsbedingungen für Schäden, die er durch Verletzung der AGB oder durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht. Dies umfasst sowohl äußere als auch innere Schäden.
b) Meldepflicht bei nicht sicherheitsrelevanten Schäden
Treten Defekte oder Schäden auf, die die Weiterfahrt nicht beeinträchtigen, sind diese unverzüglich per E-Mail zu melden.
c) Kontrolle des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
Der Mieter muss vor Fahrtantritt den äußeren Zustand des Transporters prüfen und unmittelbar danach den Innenbereich (Kabine und Laderaum) kontrollieren. Bereits vorhandene oder nicht markierte Schäden müssen sofort mit Foto dokumentiert und über die App oder per E-Mail gemeldet werden. Erfolgt dies nicht, gilt das Fahrzeug als schadensfrei übernommen. Der Gegenbeweis durch den Mieter ist zulässig; hierzu können auch elektronische Fahrtdaten herangezogen werden.
d) Reparatur & Schadenermittlung
Schäden werden nach Ermessen des Vermieters und dessen Versicherungspartner behoben. Der Vermieter darf auf Kosten des Mieters einen unabhängigen Sachverständigen beauftragt, um Ursache, Umfang und Schadenshöhe festzustellen. Mit der Anmietung erklärt sich der Mieter bereit, die Feststellungen eines solchen Gutachtens als verbindliche Grundlage zu akzeptieren, sofern kein grober Fehler des Gutachters nachgewiesen wird.
e) Nutzungsausfallentschädigung
Ist der Transporter durch einen vom Mieter schuldhaft verursachten Schaden nicht einsetzbar, kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung für den Nutzungsausfall für die nachgewiesene Dauer der Reparatur verrechnen.
12. Versicherungsleistungen & Haftungsregelungen
a) Versicherungsumfang
Alle Fahrzeuge von Austroshare sind gemäß österreichischem Recht mit einer Haftpflichtversicherung und einer Vollkaskoversicherung ausgestattet.
b) Versicherungsleistungen bei Unfällen
Im Schadensfall bestehen folgende Leistungen: Haftpflichtversicherung für Drittschäden, Vollkaskoversicherung für Eigenschäden.
c) Selbstbehalte pro Schadenfall
- Selbstbehalt Haftpflicht: 1.500,00 EUR pro Schadenfall
- Selbstbehalt Vollkasko: 1.500,00 EUR pro Schadenfall
- Maximaler Selbstbehalt pro Schadenfall: 3.000,00 EUR
d) Zusätzliche Selbstbehalte
Für bestimmte Fahrerkategorien gelten Zusatzbeträge:
- Neulenker (unter 2 Jahren Führerschein): + 500,00 EUR
- Junglenker (unter 25 Jahren): + 1.000,00 EUR
Damit erhöht sich der maximale Selbstbehalt im Schadensfall um bis zu 1.500,00 EUR.
e) Regress durch den Vermieter
Der Vermieter kann bei Schadensfällen, bei denen er Deckung leisten musste, beim Mieter regressieren: mindestens im Umfang der Selbstbehalte, bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder vertraglich verbotenem Verhalten im vollständigen Schadensumfang. Beispiele, die einen vollständigen Regress auslösen, sind: Alkohol- oder Drogenbeeinflussung, Medikamentenmissbrauch sowie das Fahren trotz bekannter Fahruntüchtigkeit.
f) Sonstige Ersatzpflicht des Mieters
Unabhängig vom Versicherungsschutz haftet der Mieter für alle schuldhaft verursachten Schäden, insbesondere Regressforderungen der Versicherung, Schäden aus verbotenem Gebrauch oder Schäden durch vorsätzliche Missachtung der AGB.
g) Änderung des Versicherungsumfanges
Der Vermieter kann die Versicherungsbedingungen für zukünftige Verträge jederzeit ändern. Diese gelten nicht rückwirkend für bereits angetretene Reservierungen.
h) Kein Haftungsverzicht
Der bestehende Versicherungsschutz bedeutet keinen Verzicht des Vermieters auf vertragliche, gesetzliche oder sonstige Schadenersatzansprüche gegen den Mieter oder Dritte bei schuldhafter Schadensverursachung.
13. Ausschluss des Versicherungsschutzes / Wegfall der Haftungsbeschränkungen
a) Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung entfällt jede Haftungsbeschränkung und der Mieter haftet unbegrenzt für sämtliche Schäden. Weiters entfällt die Haftungsfreistellung bei grob schuldhaften Pflichtverletzungen insbesondere in folgenden Fällen: Falschbetankung, unsachgemäßer Gebrauch von Schneeketten, unachtsame Beladung, schuldhafte Schäden im Innenraum (Risse, Flecken, Brandlöcher etc.), Fahrten abseits öffentlicher Straßen, Nichtschließen von Fenstern/Türen bei absehbarem Regen oder Sturm, ungenügende Fahrzeugwartung während der Miete, Dachschäden durch Ignorieren der Fahrzeughöhe, schuldhafte Kupplungs-, Getriebe-, Aufhängungs- oder sonstige Fehlbedienungsschäden, Transport von gefährlichen oder verbotenen Gütern, Überlassung des Fahrzeugs an nichtberechtigte Fahrer, Verstöße gegen Grenz- oder Zollvorschriften, Vereitelung polizeilicher Maßnahmen zur Überprüfung der Fahrfähigkeit sowie bei schuldhabendem Schlüsselverlust, Kraftstoffmangel, Starthilfe wegen leerer Batterie durch angelassenes Licht oder Festfahren im Gelände.
b) Definition grober Fahrlässigkeit
Als grob fahrlässig gelten insbesondere: grobe Verkehrsdelikte, bewusst riskante Fahrweise, Missachtung klarer Sicherheitsregeln, Fahren unter Alkohol, Drogen oder ungeeigneter Medikation, Übermüdung / Sekundenschlaf, massiv überhöhte Geschwindigkeit, mangelnder Abstand, Missachtung von Überholverboten, Stopptafeln oder roten Ampeln, Nutzung elektronischer Geräte (Handy) während der Fahrt, aktives Deaktivieren von Sicherheitssystemen (z. B. ABS, ESP), mangelhafte Ladungssicherung, Fahren mit vereisten oder verschmutzten Scheiben, Nichtanziehen der Handbremse beim Parken, Nichtabschließen des Fahrzeugs sowie das Zurücklassen von Wertsachen im Sichtbereich, die einen Diebstahl begünstigen.
14. Fahruntüchtigkeit / Alkohol / Drogen
a) Alkoholgrenze
Der Mieter darf den Transporter unter keinen Umständen führen, wenn er einen Atemalkoholwert über 0,0 Promille aufweist (striktes Alkoholverbot für Mietfahrzeuge), unter Einfluss illegaler Drogen steht oder Medikamente konsumiert hat, welche die Fahrfähigkeit beeinträchtigen.
b) Verschulden
Jegliche schuldhafte Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit gilt als grobe Fahrlässigkeit und führt zum vollständigen Wegfall der vertraglichen Haftungsbeschränkung. Die Haftung des Mieters ist in diesem Fall unbeschränkt.
c) Polizei & Behörden
Der Mieter muss sich im Verdachtsfall den gesetzlich vorgesehenen behördlichen Tests unterziehen. Die unberechtigte Verweigerung solcher Maßnahmen gilt ebenfalls als grobe Pflichtverletzung.
15. Gebühr bei Verlust von Schlüsseln / Fahrzeugpapieren
a) Kosten bei Verlust
Der Verlust von Schlüssel, Fahrzeugpapieren oder elektronischen Zugangsmedien führt zu einer pauschalen Schadenersatzgebühr von 300,00 EUR (inkl. MwSt.). Übersteigen die tatsächlichen Ersatzkosten (z.B. Codierung neuer Schlüssel, Schlossaustausch, Werkstatt- oder Fahrzeugsicherungskosten sowie der nachgewiesene Nutzungsausfall) diesen Betrag, werden die effektiven Kosten verrechnet.
b) Fahruntüchtigkeit nach Schlüsselverlust
Kann der Mieter wegen eines schuldhaften Schlüsselverlusts nicht weiterfahren, trägt er sämtliche Abschlepp- oder Transportkosten selbst.
16. Bussen / Gebühren / Verwaltungsstrafen
a) Verantwortlichkeit des Mieters
Für sämtliche während der Nutzungsdauer begangenen Verstöße gegen die StVO, das KFG, das EKHG, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Parkvorschriften, Maut- und GO-Box-Pflichten, Umweltzonen sowie kommunale Vorschriften ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.
b) Weiterverrechnung
Der Vermieter stellt dem Mieter sämtliche während der Miete verhängten Bussen, Strafen, Gebühren, Verwaltungsabgaben und Mahngebühren der Behörden vollständig in Rechnung.
c) Identifikationsgebühren
Für jede notwendige Halteranfrage oder Datenbearbeitung durch den Vermieter aufgrund von Verkehrsverstößen wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 EUR (inkl. MwSt.) erhoben.
d) Missachtung von GO-Box / Mautpflicht
Bei Fahrten auf mautpflichtigen Strecken (z. B. Autobahnen, Schnellstraßen) ist der Mieter verpflichtet, eine gültige Vignette bzw. eine funktionsfähige GO-Box zu verwenden. Verstöße führen zur vollständigen Haftung des Mieters; sämtliche ASFINAG-Bussen, Nachzahlungen und Verwaltungsstrafen werden an den Mieter weiterverrechnet.
17. Nutzung im Ausland
a) Zulässige Länder
Der Transporter darf nur in vorher genehmigte Länder außerhalb Österreichs verbracht werden. Eine Auslandfahrt ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Textform erlaubt.
b) Verbotsländer
Fahrten in Staaten oder Regionen mit erhöhtem Risiko (z. B. Krieg, Unruhen, hoher Diebstahlquote) oder Länder, für die laut Versicherungsdokumenten kein Deckungsschutz besteht, sind strengstens untersagt.
c) Schäden im Ausland
Bei einem Unfall im Ausland gilt: sofortige Meldung an die lokale Polizei, unverzügliche telefonische Meldung an den Vermieter sowie Einhaltung der Protokollpflicht gemäß Punkt 10. Die Abschlepp- und Rückholkosten trägt der Mieter, sofern der Schaden durch sein Fehlverhalten verursacht wurde.
18. Fahrten in verbotenem Gelände
Folgende Nutzungsarten sind strikt untersagt: Fahrten im Gelände oder offroad, Fahrten auf Baustellen ohne öffentliche Zufahrt, nicht gewidmete Wege, Forststraßen, Almwege, Überschwemmungsgebiete, Hochwasserzonen, das Überfahren von Bordsteinen oder Hindernissen, die die Fahrzeughöhe oder Bodenfreiheit überschreiten, sowie das Überfahren gesperrter oder unbefestigter Wege. Alle daraus entstehenden Schäden gelten als grob fahrlässig verursacht.
19. Schäden am Innenraum
a) Verschmutzungen
Deutliche Verschmutzungen (Schlamm, Öl, Flüssigkeiten, Tierhaare usw.) sind vollständig und auf eigene Kosten zu entfernen. Bei Unterlassung gilt die Gebühr laut Punkt 5.i.
b) Beschädigungen
Beschädigungen wie Risse, Brandlöcher, Schnitte oder Lackkratzer im Innenraum, die durch unsachgemäßen Transport oder falsche Ladungssicherung hervorgerufen wurden, sind vom Mieter vollständig zu ersetzen.
c) Feuchtigkeitsschäden
Bei Nässe im Innenraum aufgrund von offen gelassenen Türen/Fenstern bei Regen oder Sturm sowie durch unsachgemäß transportierte, nasse Gegenstände haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden (inkl. Schimmelbildung).
20. Reifen- und Felgenschäden
a) Eigenverschulden
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Reifenplatzer durch Fehlmanöver, Schäden an Reifenflanken, Felgenkratzer durch Bordsteinberührung, Schneekettenschäden durch unsachgemäße Montage sowie für Schäden durch Überladung.
b) Reifenpannen
Reifenpannen sind ausschließlich über den Vermieter zu melden. Eigenständige Reparaturen ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform werden nicht akzeptiert.
21. Treibstoff & Falschbetankung
a) Betankungspflicht
Der Transporter muss immer mit der vorgeschriebenen Treibstoffart betankt werden. Die erlaubte Treibstoffart ist im Fahrzeugdeckel angegeben.
b) Folgen falscher Betankung
Bei Falschbetankung haftet der Mieter uneingeschränkt für Abschleppung, Tankentleerung, Durchspülung, Motor- und Einspritzschäden, Mietausfall sowie sämtliche damit verbundenen Folgekosten. Dies fällt nicht unter den Kaskoversicherungsschutz.
c) Kraftstoffmangel
Das Liegenbleiben wegen eines leeren Tanks gilt als Fehlverhalten; der Mieter trägt alle Kosten für Abschleppung, Pannendienst, Serviceeinsätze und den nachgewiesenen Mietausfall.
22. Ladung / Ladungssicherung
a) Sicherungspflicht
Die Ladung ist gemäß der österreichischen StVO und § 101 KFG ordnungsgemäß zu sichern. Der Mieter haftet für unzureichend gesicherte Ladung sowie für Schäden an der Ladung, am Transporter oder an Dritten.
b) Haftung für Ladung
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den Verlust der Ladung oder die Beschädigung transportierter Güter des Mieters.
c) Verbotene Ladung
Insbesondere verboten sind: gefährliche Stoffe (ADR-Pflicht), explosive oder leicht entzündliche Güter, Chemikalien, Stoffe mit starker Geruchs- oder Verschmutzungsgefahr, unverpackte Tiere sowie Lebensmittel mit dem Risiko von Leckagen.
23. Nutzungselektronik / Telematik / GPS-Ortung
a) Fahrzeugdaten
Alle Transporter von Austroshare sind mit modernen Telematiksystemen ausgestattet. Diese zeichnen automatisiert folgende Daten auf: Standort und Bewegungsdaten, Kilometerstand, Tankstand, Geschwindigkeit und Beschleunigung, Türöffnungen und Schließvorgänge, Fehlermeldungen des Bordcomputers sowie sicherheitsrelevante Sensorwerte.
b) Zweck der Datenerfassung
Die Daten werden verwendet für: Fahrzeugöffnung und -schließung, Reisekostenberechnung, Verifizierung des Mietvorgangs, Sicherheit und Diebstahlprävention, Aufklärung von Schadensfällen sowie für Wartungs- und Diagnosezwecke.
c) Rechtsgrundlage
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Sicherheit und Missbrauchsprävention). Der Mieter stimmt dieser Verarbeitung mit Abschluss der Registrierung und jeder Miete zu.
d) Datenweitergabe
Daten dürfen weitergegeben werden an Versicherungen, Rechtsvertretungen, Behörden (z. B. Polizei), Inkassobüros oder technische Dienstleister, soweit dies zur Vertragserfüllung, Schadenregulierung oder Rechtsdurchsetzung erforderlich ist.
e) Manipulation verboten
Jedwede Manipulation der Telematik-, GPS- oder Bordelektronik ist streng verboten und führt zum vollständigen Wegfall des Versicherungsschutzes, zur unbeschränkten Haftung, zur sofortigen Kündigung des Mietkontos sowie zu Schadenersatzforderungen.
24. Mieterpflichten im Schadensfall
Der Mieter ist bei jedem Schaden (inkl. Bagatellschäden) verpflichtet: den Vermieter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen, den Unfallhergang detailliert zu schildern, Fotos vom Schaden, der Unfallstelle, Schildern und der Umgebung zu machen, alle beteiligten Personen und Fahrzeuge zu dokumentieren, einen europäischen Unfallbericht korrekt und vollständig auszufüllen sowie bei unklarer Schuldfrage oder Personenschäden zwingend die Polizei hinzuzuziehen.
25. Sonderbestimmungen für Verbraucher & Gerichtsstand
Soweit diese AGB Bestimmungen enthalten, die im Widerspruch zu zwingenden Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) stehen, gelten für Verbraucher die gesetzlichen Regelungen des KSchG und des ABGB. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. Alle in diesen AGB und im Tarifblatt genannten Strafgebühren, Pauschalen und Kosten verstehen sich für Verbraucher als Bruttobeträge inklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer.
Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verträge mit Unternehmern (B2B) wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Lienz vereinbart. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG.