AGB – Austroshare
Einzelunternehmen Auer Simon – Vermietung beweglicher Sachen, Österreich
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die verbindliche Grundlage für sämtliche Mietverhältnisse zwischen Austroshare, Inhaber Auer Simon, 9943 Untertilliach 10 (nachfolgend Vermieter), und jeder Person, die die Dienste oder Fahrzeuge des Vermieters nutzt (nachfolgend Mieter).
Die AGB gelten uneingeschränkt für alle Buchungen, Reservierungen, Nutzungen und Vertragsverhältnisse, unabhängig von der Art der Nutzung oder dem eingesetzten Mietfahrzeug.
Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie vom Vermieter ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
Mit Abschluss einer Registrierung, Buchung oder Nutzung bestätigt der Mieter, die AGB vollständig gelesen zu haben und diese ausnahmslos anzuerkennen.
2. Vertragsabschluss
Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermieter eine Registrierung, Buchung oder Reservierung ohne Vorbehalt annimmt und dies dem Mieter elektronisch bestätigt.
Die elektronische Bestätigung gilt als Nachweis, dass die Anfrage des Mieters beim Vermieter eingegangen und akzeptiert wurde.
Mit dem Abschluss einer Registrierung oder Reservierung bestätigt der Mieter verbindlich,
- die AGB gelesen zu haben,
- diese ohne Einschränkung zu akzeptieren,
- und im Rahmen aller bestehenden Rechtsvorschriften handlungsfähig zu sein.
Der Vermieter behält sich vor, Registrierungen oder Reservierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Reservation
a) Reservierungsprozess
Nach erfolgreicher Registrierung muss der Mieter das gewünschte Fahrzeug (nachfolgend Transporter) über das Online-Reservierungssystem von Austroshare buchen.
Für jede Reservierung fällt eine Gebühr gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung an.
Reservierungen ohne vorherige Registrierung sind nicht möglich.
b) Zahlungsautorisierung & Sicherungsbetrag
Unmittelbar nach Abschluss einer Reservierung wird:
- der voraussichtliche Mietpreis, und
- ein zusätzlicher Reservebetrag von 100 EUR
vom hinterlegten Zahlungsmittel reserviert, jedoch noch nicht abgebucht.
Dieser Reservebetrag dient der Absicherung möglicher zusätzlicher Kosten, insbesondere:
- Zusatzkilometer
- Verlängerung der Mietzeit
- sonstige kostenpflichtige Zusatzleistungen
Nach Ende der Miete werden die effektiven Mietkosten automatisch berechnet und vom reservierten Betrag abgezogen. Bleibt ein Restbetrag, wird dieser wieder freigegeben.
Sind die tatsächlichen Mietkosten höher als der reservierte Gesamtbetrag, werden weitere Kosten automatisch vom hinterlegten Zahlungsmittel abgebucht.
Kann der erforderliche Betrag nicht reserviert werden (z. B. wegen ungültigem Zahlungsmittel oder unzureichender Deckung), bleibt die Reservierung trotzdem gültig, der Mieter erhält jedoch eine Benachrichtigung mit Anleitung zur erneuten Autorisierung oder zur sofortigen Stornierung. Erfolgt keine umgehende Stornierung, werden die Mietkosten verrechnet.
c) Kilometerberechnung
Die gefahrenen Kilometer werden ausschließlich ab Abholstandort bis Rückgabe am selben Standort berechnet.
Der Mieter ist verpflichtet, genügend Zeit für die pünktliche Rückgabe einzuplanen.
d) Rückgabepflicht & Abholstandort
Der Transporter ist von der Übernahme bis zur Rückgabe unter der Verantwortung des Mieters.
Eine Rückgabe hat stets am ursprünglichen Abholstandort und am selben Parkplatz zu erfolgen. Die Parkplatznummer ist unter anderem in der Beschreibung des jeweiligen Mietfahrzeuges zu finden.
Einwegfahrten sind nicht zulässig.
e) Stornierungen
Eine Stornierung der Reservierung ist bis spätestens 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei möglich.
Erfolgt eine Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Mietbeginn
oder wird der reservierte Transporter ohne Stornierung nicht genutzt,
wird der volle Mietpreis verrechnet und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
4. Fahrzeugnutzung
a) Geltungsbereich der Nutzung
Als Nutzung gelten sämtliche Vorgänge und Handlungen ab Übernahme bis zur Rückgabe des Transporters.
b) Berechtigung
Der Mieter darf ein Fahrzeug nur führen, wenn er:
- einen gültigen, in Österreich oder der EU anerkannten Führerschein der entsprechenden Kategorie besitzt,
- sich ordnungsgemäß auf der Plattform registriert hat,
- alle geforderten Dokumente erfolgreich hochgeladen hat.
Der Vermieter ist berechtigt, die Gültigkeit des Führerscheins bei Behörden oder Dritten prüfen zu lassen.
c) Verkehrsregeln
Der Mieter hat sämtliche Bestimmungen der österreichischen StVO sowie die Verkehrsregeln aller Länder einzuhalten, die er bereist.
d) Fahrtüchtigkeit
Das Lenken des Transporters ist untersagt:
- unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss,
- bei Übermüdung,
- oder in anderem fahruntüchtigem Zustand.
e) Fehlender Transporter bei Mietbeginn
Befindet sich der reservierte Transporter nicht am Abholstandort, hat der Mieter den Vermieter umgehend telefonisch zu informieren.
f) Technischer Zustand
Der Mieter muss vor Fahrtantritt prüfen, ob der Transporter verkehrs- und betriebssicher ist.
Mängel, insbesondere sicherheitsrelevante, sind sofort telefonisch zu melden.
g) Rauchverbot
In allen Fahrzeugen gilt ein striktes Rauchverbot.
Bei Verstoß wird eine Strafgebühr von 200 EUR erhoben.
Zusätzliche Reinigungskosten gemäß Punkt 5.i werden separat verrechnet.
h) Unzulässige Nutzungsarten
Der Transporter darf insbesondere nicht verwendet werden für:
- das Ziehen oder Schleppen anderer Fahrzeuge,
- Fahrkurse, Lernfahrten, Schleuderkurse,
- Fahren in überladenem Zustand,
- Transport gefährlicher, explosiver oder verbotener Stoffe,
- Beteiligung an strafbaren Handlungen,
- Weitervermietung,
- Fahrten im Gelände oder auf nicht öffentlichen Straßen,
- Teilnahme an Demonstrationen,
- Nutzung als Werbeträger.
- Paketdienste
Andere Nutzungen sind nur mit schriflicher Genehmigung des Vermieters erlaubt.
i) Privates Fahrzeug des Mieters
Der Mieter muss während der Nutzung des Mietfahrzeuges sein eigens mitgebrachtes Fahrzeug auf eigene Kosten parken.
j) Veränderungen am Fahrzeug
Das Entfernen oder Demontieren von Sitzen oder Einbauten ist untersagt.
k) Transport von Tieren
Tiere dürfen ausschließlich in geeigneten Transportboxen befördert werden.
l) Reinigungspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, den Transporter vor Rückgabe gründlich und auf eigene Kosten zu reinigen.
m) Standortmitteilung
Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter jederzeit den exakten Standort des Transporters bekanntzugeben.
n) Schäden durch unsachgemäße Nutzung
Alle Schäden, die durch zweckwidrige oder unsachgemäße Nutzung entstehen, werden dem Mieter vollständig in Rechnung gestellt.
o) Ersatztransport bei fehlender Verfügbarkeit
Kann der reservierte Transporter nicht bereitgestellt werden (z. B. wegen verspäteter Rückgabe des Vormieters oder wegen Mängeln), versucht der Vermieter, einen anderen Transporter bereitzustellen.
Ein Anspruch auf Ersatz oder auf Entschädigung besteht nicht.
5. Fahrzeugrückgabe
a) Rückgabezeitpunkt & Zustand
Der Transporter muss:
- mit mindestens dem selbem Kraftstofftankinhalt wie bei Mietbeginn,
- gereinigt,
- verkehrs- und betriebssicher,
- pünktlich
an den Abholstandort zurückgebracht werden.
Nach Ablauf der Reservierungszeit besteht eine Reservezeit von 15 Minuten.
Wird diese überschritten, fallen zusätzliche Kosten gemäß Tarifordnung an.
Wird der Transporter nicht innerhalb 1h nach Mietende zurückgebracht, wird eine Strafgebühr von 70 EUR fällig.
Zudem haftet der Mieter auch bei Zufall und trägt die Kosten einer eventuellen Rückführung (mindestens 300 EUR zusätzlich).
Die Kosten für Betankung müssen vom Mieter übernommen werden.
Wir der Transporter mit weniger Treibstoff als bei Mietbeginn zurück gebracht, wird der fehlende Treibstoff mit 2,00€/Liter inkl. MwSt. verrechnet. Zusätzlich fällt eine Nachtankgebühr von Pauschal 100,00 Euro an. Der Mieter hat darauf zu achten, dass der gemietete Transporter mit dem richtigen Kraftstoff befüllt wird.
Teil 2:
b) Verlängerung der Mietdauer
Der Mieter kann die Mietzeit jederzeit über die Austroshare-App oder das Online-Portal verlängern, sofern der Transporter nicht bereits von einem anderen Kunden gebucht wurde.
Für jede Verlängerung kann eine Gebühr gemäß aktueller Tarifordnung anfallen.
Mit Durchführung einer Verlängerung bestätigt der Mieter:
- dass er die geltenden Tarife zur Kenntnis genommen hat
- und sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt
Der Vermieter kann eine Verlängerung auch ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Wird die Verlängerung gewährt, gelten sämtliche Bedingungen des ursprünglichen Mietverhältnisses unverändert weiter.
c) Ordnungsgemäßes Parken bei Rückgabe
Der Transporter muss am Ende der Mietzeit genau am selben Parkplatz (Parkplatznummer befindet sich in der Fahrzeugbeschreibung) am ursprünglichen Abholstandort abgestellt werden.
Ist ein Umparken durch den Vermieter erforderlich oder muss ein Abschleppdienst eingeschaltet werden, trägt der Mieter sämtliche Kosten.
Die Gebühr für ein Umparken durch den Vermieter beträgt mindestens 200 EUR, zuzüglich allfälliger Schadenersatzforderungen Dritter.
d) Pflicht zur Vorführung
Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter den Transporter an einer Standortstation von Austroshare persönlich vorzuführen.
e) Betankungspflicht
Der Transporter ist vor Beendigung der Miete auf mindestens den selben Treibstoffstand wie bei Abholung aufzutanken.
Die Kraftstoffkosten trägt der Mieter.
Bei Nichtbetankung wird zusätzlich zu den tatsächlichen Treibstoffkosten eine Nachtankgebühr von 100 EUR verrechnet.
Bei Falschbetankung trägt der Mieter sämtliche daraus resultierenden Reparatur- und Folgekosten.
f) Offizielle Beendigung der Miete
Die Miete endet erst, wenn:
- der im Fahrzeugschlüssel integrierte Chip/Badge korrekt in die dafür vorgesehene Vorrichtung eingesetzt wurde
- und die Miete über die App abgeschlossen wurde
Wird der Transporter verlassen, ohne die Miete zu beenden, läuft diese weiter und wird vollständig verrechnet.
g) Sicherung des Fahrzeugs
Nach der Rückgabe müssen:
- alle Fenster und Türen ordnungsgemäß geschlossen
- alle elektronischen Geräte ausgeschaltet
werden.
Neu festgestellte Mängel sind mit Foto über die App oder per E-Mail zu melden.
h) Regelmäßige Reinigung & Wartung durch den Vermieter
Die regelmäßige Pflege und Wartung erfolgt durch Austroshare.
i) Reinigungspflicht bei selbst verursachter Verschmutzung
Deutlich erkennbare Verschmutzungen innen oder außen sind vom Mieter auf eigene Kosten zu entfernen.
Bei Unterlassung wird eine Reinigungsgebühr entsprechend dem tatsächlichen Aufwand verrechnet, mindestens jedoch 150 EUR.
Wird eine bereits bestehende Verschmutzung nicht zu Mietbeginn mit Foto gemeldet, kann der Mieter, der den Transporter zuletzt genutzt hat, als Verursacher betrachtet werden.
j) Haftungsausschlüsse des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für:
- Störungen am Öffnungs- und Schließsystem
- Ausfälle oder Fehler im Reservierungssystem
- Mangelfolgeschäden durch technische Mängel des Fahrzeugs
Ausgenommen sind Fälle, die nach österreichischem Straßenverkehrsrecht zwingend der Haftung unterliegen.
6. Mindestalter / Führerschein
Das Mindestalter für die Nutzung eines Transporters beträgt 18 Jahre.
Der Mieter muss zum Mietbeginn einen in Österreich oder der EU gültigen Führerschein der entsprechenden Klasse besitzen.
Bei Registrierung sind Fotos der Vorder- und Rückseite des Führerscheins im System hochzuladen.
7. Berechtigte Fahrer
Der Transporter darf vom Mieter selbst oder von ausdrücklich gemeldeten Zusatzfahrern gelenkt werden.
Zusatzfahrer müssen spätestens eine Stunde vor Mietbeginn gemeldet werden, inklusive:
- vollständigem Namen
- Fotos von Vorder- und Rückseite des Führerscheins
- Wohnadresse
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
Der Mieter haftet für sämtliche Handlungen des Zusatzfahrers wie für eigenes Verhalten.
Alle Bestimmungen aus Punkt 6 sowie alle Haftungs- und Versicherungsvorschriften gelten auch für Zusatzfahrer.
8. Mietpreis
a) Tarife & Zusatzkosten
Der Mieter verpflichtet sich zur Zahlung der jeweils gültigen Tarife inklusive aller Zusatzkosten (z.B. Zusatzkilometer, Verlängerungen).
Die Tarife sind im Online-Kostenrechner abrufbar.
Mit jeder Reservierung akzeptiert der Mieter die geltenden Preise.
b) Preisberechnung
Der voraussichtliche Mietpreis wird vor Abschluss der Buchung angezeigt.
Eine vorzeitige Rückgabe führt zu keiner Reduktion.
Verlängerungen können den Mietpreis erhöhen.
Der Mieter muss sich selbstständig über die Tarifgestaltung informieren.
c) Verkürzung der Reservation
Eine Verkürzung der Mietzeit ist bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenlos möglich.
Bei späterer Verkürzung muss der Mieter den vollen Preis des ursprünglich gebuchten Zeitraums zahlen.
d) Abrechnung über Zahlungsmittel
Die Abrechnung erfolgt über das hinterlegte Zahlungsmittel.
Der Mieter stimmt zu, dass auch Nachbelastungen (z. B. Gebühren oder Bussen) über dieses Zahlungsmittel erfolgen dürfen.
Der Mieter trägt die Verantwortung dafür, dass sein Zahlungsmittel gültig ist und Deckung besitzt.
Kann nicht abgebucht werden, kann der Vermieter eine separate Rechnung stellen (inkl. Rechnungsgebühr).
e) Elektronische Rechnungen
Der Mieter akzeptiert ausdrücklich elektronische Rechnungen per E-Mail.
Papierrechnungen werden nicht versendet.
Kommt eine Rechnung aufgrund technischer Probleme nicht an, liegt dies im Verantwortungsbereich des Mieters.
f) Fälligkeit
Wird eine Rechnung gestellt, ist diese mit Zustellung fällig.
Nach Ablauf der Frist tritt Verzug automatisch, ohne Mahnung, ein.
g) Abtretung von Forderungen
Der Vermieter kann Forderungen jederzeit an Dritte abtreten.
Alle dadurch entstehenden Kosten gehen zulasten des Mieters.
h) Mahngebühren
Beim Zahlungsverzug gelten folgende Mahngebühren:
-
- Mahnung: 5,00 EUR
-
- Mahnung: 10,00 EUR
-
- Mahnung: 15,00 EUR
Bei weiterer Nichtzahlung kann die Forderung an ein Inkassobüro übergeben werden.
i) Einwendungen gegen Rechnungen
Reklamationen müssen innerhalb von 10 Tagen schriftlich erfolgen.
Danach gilt die Rechnung als anerkannt.
j) Strafzahlungen & Gebühren
Strafzahlungen (z. B. Reinigung, Betankung) dürfen direkt vom Zahlungsmittel abgebucht werden.
k) Folgen unbezahlter Rechnungen
Unbezahlte Beträge können zur Sperrung oder Kündigung des Nutzerkontos führen.
Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge erfolgt nicht.
9. Unterhalt / Reparaturen
Der Mieter muss den Transporter sorgfältig behandeln und regelmäßig Ölstand, Wasserstand und Reifendruck kontrollieren.
Mängel müssen sofort gemeldet werden, und Weisungen des Vermieters sind zu befolgen.
Reparaturen dürfen nur durch den Vermieter beauftragt werden.
Reparaturen in Eigenregie sind verboten.
Bei vorheriger Zustimmung werden notwendige Auslagen nach Vorlage der Belege ersetzt.
10. Pannen und Unfälle
a) Nicht sicherheitsrelevante Defekte
Defekte oder Unregelmäßigkeiten, die die Weiterfahrt nicht beeinträchtigen, sind per E-Mail zu melden.
b) Polizei- und Meldepflicht bei schwerwiegenden Ereignissen
Bei Diebstahl, Verlust, Brand, Wild- oder sonstigen Unfällen gilt:
- unverzügliche Meldung an die Polizei,
- Erstellung eines Polizeiprotokolls,
- keine Schuldanerkenntnis,
- sofortige Information an den Vermieter.
Die Fahrzeugschlüssel und alle Unterlagen sind binnen 24 Stunden abzugeben.
c) Fehlende Meldung
Liegt kein Bericht vor, kann der Vermieter den Mieter als Verursacher einstufen.
d) Pannenhilfe
Pannendienste dürfen nur nach Absprache mit dem Vermieter beauftragt werden.
Andernfalls trägt der Mieter sämtliche Kosten.
e) Reparaturen ausschließlich durch den Vermieter
Reparaturaufträge dürfen nur vom Vermieter selbst vergeben werden.
Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, Schäden – gleich welcher Art – eigenständig oder ohne vorherige Genehmigung reparieren zu lassen.
Nicht autorisierte Reparaturen werden nicht ersetzt und können zusätzliche Kostenpflichten auslösen.
f) Verhalten bei Warnanzeigen
- Rote Warnlampen:
Das Fahrzeug ist sofort anzuhalten. Der Vermieter ist telefonisch zu kontaktieren; eine Weiterfahrt ist untersagt. - Gelbe Warnlampen:
Eine Weiterfahrt ist grundsätzlich erlaubt.
Der Vermieter ist jedoch unverzüglich per E-Mail zu informieren.
g) Betriebsschäden durch Fehlbedienung
Alle durch unsachgemäßen oder fahrlässigen Gebrauch verursachten Betriebsschäden sind nicht versichert und werden vollständig dem Mieter verrechnet, insbesondere:
- Reifenschäden durch Fehlmanöver
- Kupplungsschäden durch unsachgemäße Bedienung
- Schäden durch Falschbetankung
- mechanische Schäden durch fehlerhafte Fahrzeughandhabung
Der Mieter trägt zusätzlich alle Folgekosten (z. B. Abschleppen, Diagnose, Reparatur).
h) Kein Anspruch auf Ersatzfahrzeug
Im Falle einer Panne oder eines Unfalls, durch den das Fahrzeug nicht mehr genutzt werden kann, hat der Mieter keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.
Die Weiterfahrt ist vom Mieter selbst zu organisieren.
11. Schäden am Mietfahrzeug
a) Ersatzpflicht des Mieters
Der Mieter haftet in vollem Umfang für Schäden, die er durch Verletzung der AGB oder durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht.
Dies umfasst sowohl äußere als auch innere Schäden.
b) Meldepflicht bei nicht sicherheitsrelevanten Schäden
Treten Defekte oder Schäden auf, die die Weiterfahrt nicht beeinträchtigen, sind diese unverzüglich per E-Mail zu melden.
c) Kontrolle des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
Der Mieter muss:
- Vor Fahrtantritt den äußeren Zustand des Transporters prüfen
- Unmittelbar danach den Innenbereich (Kabine und Laderaum) kontrollieren
Bereits vorhandene oder nicht markierte Schäden müssen sofort mit Foto dokumentiert und über die App oder per E-Mail gemeldet werden.
Erfolgt dies nicht, kann der Vermieter den zuletzt fahrenden Mieter als Schadenverursacher einstufen.
Elektronische Fahrtdaten können zur Klärung herangezogen werden.
Der Gegenbeweis ist zulässig.
d) Reparatur & Schadenermittlung
Schäden werden ausschließlich nach Ermessen des Vermieters und dessen Versicherungspartner behoben.
Der Vermieter darf auf Kosten des Mieters einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, um:
- Ursache
- Umfang
- Schadenshöhe
festzustellen und zu dokumentieren.
Mit der Anmietung erklärt der Mieter, dass die Feststellungen eines solchen Gutachtens für ihn verbindlich sind.
e) Nutzungsausfallentschädigung
Ist der Transporter durch einen vom Mieter verursachten Schaden nicht einsetzbar, kann der Vermieter zusätzlich eine Entschädigung für Nutzungsausfall verrechnen – für die gesamte Dauer der Reparatur bzw. Wiederherstellung.
12. Versicherungsleistungen & Haftungsregelungen
a) Versicherungsumfang
Alle Fahrzeuge von Austroshare sind gemäß österreichischem Recht mit:
- einer Haftpflichtversicherung
- einer Vollkaskoversicherung
ausgestattet.
b) Versicherungsleistungen bei Unfällen
Im Schadensfall bestehen folgende Leistungen:
- Haftpflichtversicherung für Drittschäden
- Vollkaskoversicherung für Eigenschäden
c) Selbstbehalte pro Schadenfall
Die folgenden Selbstbehalte gelten grundsätzlich:
- Selbstbehalt Haftpflicht: 1.500 EUR pro Schadenfall
- Selbstbehalt Vollkasko: 1.500 EUR pro Schadenfall
- maximaler Selbstbehalt pro Schadenfall: 3.000 EUR
d) Zusätzliche Selbstbehalte
Für bestimmte Fahrerkategorien gelten Zusatzbeträge:
- Neulenker (unter 2 Jahren Führerschein): + 500 EUR
- Junglenker (unter 25 Jahren): + 1.000 EUR
Damit erhöht sich der maximale Selbstbehalt um 1.500 EUR.
e) Regress durch den Vermieter
Der Vermieter kann bei Schadensfällen, bei denen er Deckung leisten musste, beim Mieter regressieren:
- mindestens im Umfang der Selbstbehalte
- bei grober Fahrlässigkeit oder verbotenem Verhalten im vollständigen Schadensumfang
Beispiele, die vollständigen Regress auslösen:
- Alkohol- oder Drogenbeeinflussung
- Medikamentenmissbrauch
- Fahren trotz Fahruntüchtigkeit
f) Sonstige Ersatzpflicht des Mieters
Unabhängig vom Versicherungsschutz haftet der Mieter für alle schuldhaft verursachten Schäden, insbesondere:
- Regressforderungen der Versicherung
- Schäden aus verbotenem Gebrauch
- Schäden durch Missachtung der AGB
Weitere Schadenersatzforderungen des Vermieters bleiben vorbehalten.
g) Änderung des Versicherungsumfanges
Der Vermieter kann Versicherungsbedingungen jederzeit ändern.
Diese gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Reservierungen.
h) Kein Haftungsverzicht
Der bestehende Versicherungsschutz bedeutet keinen Verzicht des Vermieters auf:
- vertragliche
- gesetzliche
- oder sonstige Schadenersatzansprüche
gegen den Mieter oder Dritte.
13. Ausschluss des Versicherungsschutzes / Wegfall der Haftungsbeschränkungen
a) Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung entfällt:
- jede Haftungsbeschränkung
- jeder Versicherungsschutz
Der Mieter haftet unbegrenzt für sämtliche Schäden.
Weiters entfällt der Schutz bei bestimmten Pflichtverletzungen, selbst ohne Verschulden:
- Falschbetankung
- unsachgemäßer Gebrauch von Schneeketten
- unachtsame Beladung
- Schäden im Innenraum (Risse, Flecken, Brandlöcher etc.)
- Fahrten abseits öffentlicher Straßen
- Nichtschließen von Fenstern/Türen bei Regen oder Sturm
- ungenügende Fahrzeugwartung während der Miete
- Dachschäden durch Ignorieren der Fahrzeughöhe
- Kupplungs-, Getriebe-, Aufhängungs- oder sonstige Fehlbedienungsschäden
- Transport von gefährlichen oder verbotenen Gütern
- Überlassung des Fahrzeugs an nichtberechtigte Fahrer
- Verstöße gegen Grenz- oder Zollvorschriften
- Vereitelung polizeilicher Maßnahmen zur Überprüfung der Fahrfähigkeit
- Schlüsselverlust, Kraftstoffmangel, Starthilfe wegen leerer Batterie, Festfahren
b) Definition grober Fahrlässigkeit
Als grob fahrlässig gelten insbesondere:
- grobe Verkehrsdelikte
- bewusst riskante Fahrweise
- Missachtung klarer Sicherheitsregeln
- Fahren unter Alkohol, Drogen oder ungeeigneter Medikation
- Übermüdung / Sekundenschlaf
- überhöhte Geschwindigkeit
- mangelnder Abstand
- Missachtung von Überholverboten, Stopptafeln oder Ampeln
- Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt
- Deaktivieren von Sicherheitssystemen (z. B. ABS, ESP)
- mangelhafte Ladungssicherung
- Fahren mit vereisten oder verschmutzten Scheiben
- Nichtanziehen der Handbremse
- Nichtabschließen des Fahrzeugs
- Zurücklassen von Wertsachen, die Diebstahl begünstigen
14. Fahruntüchtigkeit / Alkohol / Drogen
a) Alkoholgrenze
Der Mieter darf den Transporter unter keinen Umständen führen, wenn er:
- einen Atemalkoholwert über 0,0 Promille aufweist (striktes Alkoholverbot für Mietfahrzeuge),
- unter Einfluss illegaler Drogen steht,
- Medikamente konsumiert hat, welche die Fahrfähigkeit beeinträchtigen.
b) Verschulden
Jegliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit gilt automatisch als grobe Fahrlässigkeit und führt zum vollständigen Wegfall des Versicherungsschutzes.
Die Haftung des Mieters ist in diesem Fall unbeschränkt, inklusive aller Folgeschäden, Kosten und Regressansprüche.
c) Polizei & Behörden
Der Mieter muss sich im Verdachtsfall behördlichen Tests unterziehen.
Die Verweigerung solcher Maßnahmen gilt ebenfalls als grobe Fahrlässigkeit.
15. Gebühr bei Verlust von Schlüsseln / Fahrzeugpapieren
a) Kosten bei Verlust
Der Verlust von:
- Schlüssel
- Fahrzeugpapieren
- elektronischen Zugangsmedien
führt automatisch zu einer Gebühr von 300 EUR, zuzüglich:
- tatsächliche Ersatzkosten
- Programmierung / Codierung neuer Schlüssel
- allfällige Werkstatt- oder Fahrzeugsicherungskosten
- Nutzungsausfall während der Wiederherstellung
b) Fahruntüchtigkeit nach Schlüsselverlust
Kann der Mieter wegen Schlüsselverlust nicht weiterfahren, trägt er sämtliche Abschlepp- oder Transportkosten selbst.
16. Bussen / Gebühren / Verwaltungsstrafen
a) Verantwortlichkeit des Mieters
Für sämtliche während der Nutzungsdauer begangenen Verstöße gegen:
- die StVO
- das KFG
- das EKHG
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Parkvorschriften
- Maut- und GO-Box-Pflichten
- Umweltzonen / Fahrverbote
- kommunale Vorschriften
ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.
b) Weiterverrechnung
Der Vermieter stellt dem Mieter sämtliche während der Miete verhängten:
- Bussen
- Strafen
- Gebühren
- Verwaltungsabgaben
- Mahngebühren der Behörden
vollständig in Rechnung.
c) Identifikationsgebühren
Für jede notwendige Halteranfrage oder Datenbearbeitung durch den Vermieter wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 40 EUR erhoben.
d) Missachtung von GO-Box / Mautpflicht
Bei Fahrten auf mautpflichtigen Strecken (z. B. Autobahnen, Schnellstraßen):
- ist der Mieter verpflichtet, eine gültige Vignette bzw. eine gültige GO-Box zu verwenden
- Verstöße führen zur vollständigen Haftung des Mieters
- sämtliche ASFINAG-Bussen, Nachzahlungen und Verwaltungsstrafen werden weiterverrechnet
17. Nutzung im Ausland
a) Zulässige Länder
Der Transporter darf nur in vorher genehmigte Länder außerhalb Österreichs verbracht werden.
Eine Auslandfahrt ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.
b) Verbotsländer
Fahrten in Staaten oder Regionen mit erhöhtem Risiko (z. B. Krieg, Unruhen, hoher Diebstahlquote) sind untersagt.
Länder, für die der Versicherungsschutz nicht gilt, dürfen nicht befahren werden.
c) Schäden im Ausland
Bei einem Unfall im Ausland gilt:
- sofortige Meldung an lokale Polizei
- unverzügliche telefonische Meldung an den Vermieter
- Protokollpflicht gemäß Punkt 10
- Abschlepp- und Rückholkosten trägt der Mieter, sofern der Schaden durch ein Fehlverhalten verursacht wurde
18. Fahrten in verbotenem Gelände
Folgende Nutzungsarten sind strikt untersagt:
- Fahrten im Gelände oder offroad
- Fahrten auf Baustellen ohne öffentliche Zufahrt
- nicht gewidmete Wege, Forststraßen, Almwege
- Überschwemmungsgebiete, Hochwasserzonen
- Fahrten über Bordsteine oder Hindernisse, die die Fahrzeughöhe oder Bodenfreiheit überschreiten
- das Überfahren gesperrter oder unbefestigter Wege
Alle daraus entstehenden Schäden gelten automatisch als grob fahrlässig verursacht, wodurch der Versicherungsschutz entfällt.
19. Schäden am Innenraum
a) Verschmutzungen
Deutliche Verschmutzungen (Schlamm, Öl, Flüssigkeiten, Tierhaare usw.) sind vollständig und auf eigene Kosten zu entfernen.
b) Beschädigungen
Beschädigungen wie:
- Risse
- Brandlöcher
- Schnitte
- Lackkratzer innen
- hervorgerufen durch unsachgemäßen Transport oder falsche Ladungssicherung
sind vom Mieter vollständig zu ersetzen.
c) Feuchtigkeitsschäden
Bei Nässe im Innenraum aufgrund von:
- Regen
- Schnee
- offenen Türen/Fenstern
- unsachgemäß transportierten Gegenständen
haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden, einschließlich Schimmelbildung.
20. Reifen- und Felgenschäden
a) Eigenverschulden
Der Mieter haftet vollständig für:
- Reifenplatzer durch Fehlmanöver
- Schäden an Reifenflanken
- Felgenkratzer durch Bordsteinberührung
- Schneekettenschäden durch unsachgemäße Montage
- Schäden durch Überladung oder unzulässige Ladung
b) Reifenpannen
Reifenpannen sind ausschließlich über den Vermieter zu melden.
Eigenständige Reparaturen ohne Zustimmung werden nicht akzeptiert.
21. Treibstoff & Falschbetankung
a) Betankungspflicht
Der Transporter muss immer mit der vorgeschriebenen Treibstoffart betankt werden.
Die erlaubte Treibstoffart ist im Fahrzeugdeckel angegeben.
b) Folgen falscher Betankung
Bei Falschbetankung haftet der Mieter uneingeschränkt für:
- Abschleppung
- Tankentleerung
- Durchspülung
- Motor- und Einspritzschäden
- Mietausfall
- sämtliche damit verbundene Folgekosten
Dies fällt nicht unter den Versicherungsschutz.
c) Kraftstoffmangel
Das Liegenbleiben wegen leerem Tank gilt als Fehlverhalten; der Mieter trägt alle Kosten:
- Abschleppung
- Pannendienst
- Serviceeinsätze
- Mietausfall
22. Ladung / Ladungssicherung
a) Sicherungspflicht
Die Ladung ist gemäß österreichischer StVO und §101 KFG ordnungsgemäß zu sichern.
Der Mieter haftet für:
- unzureichend gesicherte Ladung
- Schäden an Ladung oder Transporter
- Schäden an Dritten
b) Haftung für Ladung
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für:
- Verlust der Ladung
- Beschädigung transportierter Güter
c) Verbotene Ladung
Insbesondere verboten sind:
- gefährliche Stoffe (ADR-Pflicht)
- explosive oder leicht entzündliche Güter
- Chemikalien
- Stoffe mit starker Geruchs- oder Verschmutzungsgefahr
- unverpackte Tiere
- Lebensmittel mit Risiko von Leckage
Teil 5:
23. Nutzungselektronik / Telematik / GPS-Ortung
a) Fahrzeugdaten
Alle Transporter von Austroshare sind mit modernen Telematiksystemen ausgestattet.
Diese zeichnen automatisiert folgende Daten auf:
- Standort und Bewegungsdaten
- Kilometerstand
- Tankstand
- Geschwindigkeit und Beschleunigung
- Türöffnungen und Schließvorgänge
- Fehlermeldungen des Bordcomputers
- sicherheitsrelevante Sensorwerte
b) Zweck der Datenerfassung
Die Daten werden verwendet für:
- Fahrzeugöffnung und -schließung
- Reisekostenberechnung
- Verifizierung des Mietvorgangs
- Sicherheit und Diebstahlprävention
- Aufklärung von Schadensfällen
- Wartungs- und Diagnosezwecke
c) Rechtsgrundlage
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von:
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Vertragserfüllung
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse (Sicherheit, Missbrauchsprävention)
Der Mieter stimmt dieser Verarbeitung mit Abschluss der Registrierung und jeder Miete zu.
d) Datenweitergabe
Daten dürfen weitergegeben werden an:
- Versicherungen
- Rechtsvertretungen
- Behörden (z. B. Polizei)
- Inkassobüros
- technische Dienstleister
soweit dies zur Vertragserfüllung, Schadenregulierung oder Rechtsdurchsetzung erforderlich ist.
e) Manipulation verboten
Jedwede Manipulation der Telematik-, GPS- oder Bordelektronik ist streng verboten und führt:
- zum vollständigen Wegfall des Versicherungsschutzes
- zur unbeschränkten Haftung
- zu sofortiger Kündigung des Mietkontos
- zu Schadenersatzforderungen
24. Mieterpflichten im Schadensfall
Der Mieter ist bei jedem Schaden (inkl. Bagatellschäden) verpflichtet:
- den Vermieter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen
- den Unfallhergang detailliert zu schildern
- Fotos vom Schaden, Unfallstelle, Schildern und Umgebung zu machen
- alle beteiligten Personen und Fahrzeuge zu dokumentieren
- einen europäischen Unfallbericht korrekt und vollständig auszufüllen
- bei unklarer Schuldfrage oder Personenschäden stets die Polizei zu rufen
- keine Schuldanerkenntnisse abzugeben
- Schlüssel und Dokumente innerhalb von 24 Stunden vorzulegen
- behördliche Auflagen sofort zu erfüllen
Verstöße gegen diese Pflichten führen automatisch zu:
- Verlust des Versicherungsschutzes
- voller Haftung des Mieters
- zusätzlichen Verwaltungsgebühren
- möglichen Regressansprüchen
25. Diebstahl, Einbruch & Verlust
a) Meldepflicht
Bei Diebstahl oder Einbruch ist der Mieter verpflichtet:
- sofort die Polizei zu alarmieren
- den Vermieter unverzüglich telefonisch zu informieren
- ein vollständiges Protokoll erstellen zu lassen
- innerhalb 24 Stunden alle Schlüssel abzugeben
b) Schlüsselverlust
Bei Verlust einzelner Schlüssel oder elektronischer Zugangsmedien gilt das Fahrzeug als nicht gesichert.
Dies führt zu vollständiger Haftung des Mieters, bis das Fahrzeug professionell neu codiert oder mechanisch gesichert wurde.
c) Verantwortlichkeit
Wird der Transporter gestohlen, weil:
- das Fahrzeug nicht abgeschlossen war
- der Schlüssel im Fahrzeug lag
- Türen oder Fenster offen waren
- fremden Personen Zugriff ermöglicht wurde
haftet der Mieter vollständig, unabhängig von bestehendem Versicherungsschutz.
26. Datenschutz (DSGVO)
a) Verantwortlicher
Austroshare – Auer Simon
Untertilliach 10
9943 Untertilliach, Österreich
E-Mail: info@austroshare.at
b) Verarbeitete Daten
Folgende Datenkategorien werden verarbeitet:
- Registrierungs- und Kontaktdaten
- Führerscheindaten
- Zahlungsdaten
- Fahrdaten (Telematik)
- Vertragsdaten
- Schadens- und Unfallinformationen
- Kommunikationsdaten
c) Speicherdauer
Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies:
- gesetzlich vorgeschrieben
- zur Vertragserfüllung notwendig
- oder zur Rechtsdurchsetzung erforderlich ist.
d) Rechte des Mieters
Der Mieter hat jederzeit:
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht gegen einzelne Verarbeitungen
e) Weitergabe
Eine Weitergabe erfolgt nur:
- zur Vertragserfüllung
- zu Versicherungszwecken
- zur Schadenregulierung
- zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche
- an Behörden bei gesetzlicher Verpflichtung
f) Datensicherheit
Austroshare setzt technische und organisatorische Maßnahmen ein, um:
- unbefugten Zugriff
- Manipulation
- Verlust
- Zerstörung
von Daten zu verhindern.
27. Missbrauch & Vertragsverletzungen
Der Vermieter ist berechtigt, das Nutzerkonto sofort und ohne Vorwarnung zu sperren oder zu kündigen, wenn:
- falsche Angaben bei der Registrierung gemacht wurden
- das Zahlungsmittel ungültig oder betrügerisch verwendet wird
- wiederholt Verstöße gegen StVO, KFG, EKHG oder diese AGB auftreten
- grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten vorliegt
- das Fahrzeug sicherheitsgefährdend oder missbräuchlich verwendet wird
- Manipulationen an Elektronik oder Telematik festgestellt werden
- wiederholte Nichtzahlung von Rechnungen vorliegt
- Schäden ohne Meldung verursacht wurden
Eine Sperrung begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
28. Missbräuchliche Nutzung & Vertragsstrafen
Der Vermieter kann Vertragsstrafen verhängen, wenn der Mieter:
- das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß reinigt
- das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgibt
- das Fahrzeug außerhalb des vorgesehenen Parkplatzes abstellt
- verbotene Nutzungen nach Punkt 18 durchführt
- verbotene Güter transportiert
- Tiere ohne Transportbox transportiert
- das Rauchverbot verletzt
- Warnmeldungen ignoriert
- die Telematik manipuliert
- das Fahrzeug überlastet
- die Fahrzeughöhe missachtet
- Fenster oder Türen offen lässt
Standardgebühren:
- Reinigung nach Pflichtverletzung: ab 150 EUR
- Falscher Abstellort: ab 200 EUR
- Nichtbetankung: 100 EUR + Treibstoff
- Rauchverbot: 200 EUR
- Schlüsselverlust: 300 EUR
- Rückgabe ab 1h nach Reservierungsende: 70 EUR + Überziehungsgebühr
- Manipulation am Fahrzeug: individueller Schadenersatz, mindestens 500 EUR
29. Vertragsauflösung
a) Ordentliche Kündigung
Der Vermieter kann das Nutzerkonto jederzeit mit angemessener Frist kündigen.
b) Außerordentliche Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist möglich bei:
- grober Fahrlässigkeit
- vorsätzlicher Schädigung
- Verstößen gegen die Sicherheit
- wiederholtem Zahlungsverzug
- Missbrauch oder Manipulation
c) Folgen der Kündigung
Nach einer Kündigung darf der Mieter keine Fahrzeuge mehr mieten.
Offene Forderungen bestehen weiter.
30. Besondere Bedingungen für das Miet-Abonnement
a) Vertragsgegenstand & Vorteile
Kunden können ein kostenpflichtiges Abonnement (nachfolgend „Abo“) abschließen. Gegen eine monatliche Gebühr von 20,00 Euro erhält der Kunde einen Rabatt von 20 % auf die Grundmietpreise.
- Ausschluss: Der Rabatt gilt nur für den Grundmietpreis. Gebühren für Mehrkilometer sowie sonstige Zusatzleistungen sind von der Rabattierung ausdrücklich ausgenommen.
b) Vertragsschluss
Das Abo kann direkt bei der Anmeldung auf der Buchungsplattform ausgewählt oder nachträglich beim Anbieter angefragt werden. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den Anbieter zustande.
c) Laufzeit & Kündigung
- Mindestlaufzeit: Das Abo hat eine anfängliche Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Eine Kündigung ist erstmals zum Ablauf dieser Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat möglich.
- Verlängerung & Kündigungsfrist: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich das Abo auf unbestimmte Zeit. Es kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
d) Abrechnung
Die monatliche Abo-Gebühr wird jeweils im Voraus fällig.
31. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Austroshare ist berechtigt, die vorliegenden AGB, sämtliche Tarifbestimmungen, Gebührenmodelle sowie sonstige allgemein gültige Regelungen jederzeit einseitig zu ändern.
Die jeweils aktuelle und verbindliche Version wird auf der offiziellen Website von Austroshare veröffentlicht.
Mit jeder weiteren Nutzung der Dienstleistung nach Veröffentlichung neuer Bedingungen erklärt sich der Mieter mit den aktualisierten Regelungen einverstanden.
32. Elektronische Kommunikation
Alle Mitteilungen zwischen Vermieter und Mieter erfolgen grundsätzlich elektronisch, sofern nicht gesetzlich zwingend eine andere Form vorgeschrieben ist.
Der Mieter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass:
- seine E-Mail-Adresse dauerhaft erreichbar ist
- keine technischen Hindernisse bestehen (Spamfilter, Überlauf etc.)
- Änderungen von Kontaktdaten unverzüglich bekanntgegeben werden
Mitteilungen gelten als zugestellt, sobald sie an die zuletzt hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet wurden.
33. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt der restliche Inhalt der AGB davon unberührt.
Unwirksame oder undurchsetzbare Klauseln gelten als durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommen.
34. Schriftform
Alle Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden, die von diesen AGB abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Dies gilt insbesondere für:
- abweichende Vereinbarungen zu Gebühren
- Ausnahmen von Nutzungsbeschränkungen
- individuelle Haftungsbegrenzungen
- Sonderregelungen bei Mehrfachmiete
Mündliche Zusagen sind unwirksam.
35. Vertragsübernahme, Abtretung, Subunternehmen
Austroshare ist berechtigt:
- Ansprüche gegenüber dem Mieter an Dritte abzutreten (z. B. Inkassodienstleister)
- Subunternehmer zur Erfüllung einzelner Vertragsbestandteile einzusetzen
- technische Dienstleistungen durch externe Partner erbringen zu lassen
Der Mieter darf seine Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters übertragen.
36. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht, unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen.
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt als ausschließlicher Gerichtsstand:
Bezirksgericht 9900 Lienz (Österreich)
37. Schlussbestimmungen
- Mit Registrierung, Buchung oder Nutzung eines Transporters akzeptiert der Mieter die vollständigen AGB ausnahmslos.
- Die AGB gelten auch für sämtliche zukünftigen Mietvorgänge zwischen Austroshare und dem Mieter.
- Der Mieter bestätigt, die AGB vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
- Der Vermieter kann technische Änderungen an Fahrzeugen oder Systemen jederzeit ohne Vorankündigung vornehmen.
- Die Nutzung der Fahrzeuge setzt voraus, dass der Mieter die geltenden gesetzlichen Bestimmungen (StVO, KFG, EKHG, DSG usw.) einhält.
